Fragen & Antworten rund um die Zukunftsregion JadeBay
Im Folgenden finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Zukunftsregion JadeBay. Nicht fündig geworden? Nutzen Sie gern unser Kontaktformular.
Hierfür wurde ein Regionalmanagement (REM) der Zukunftsregion JadeBay eingerichtet. Es besteht derzeit aus Dr. Olaf Goldbaum und Eva Forkel. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen rund um die Förderung haben. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei den Projektanträgen. Nutzen Sie alternativ gern unser Kontaktformular.
Angaben darüber, wer alles Anträge stellen darf, sind in der Richtlinie "Zukunftsregionen in Niedersachsen" (Nr. 31/2022) des Landes Niedersachsen zu finden.
Demnach antragsberechtigt sind:
kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Anstalten
von Gebietskörperschaften mit der Wirtschafts- und/oder Beschäftigungsförderung betraute Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht
gemeinnützige Einrichtungen und Betriebe sowie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen
Gesellschaften in mindestens mehrheitlich kommunalem Eigentum
Kooperationsverbünde aus Wissenschaft, Gebietskörperschaften und/oder gewerblichen Unternehmen
Stiftungen des öffentlichen Rechts, Kammern und Verbände,
Universitäten und Hochschulen in staatlicher Verantwortung sowie staatlich anerkannte Hochschulen nach NHG
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Forschungseinrichtungen nach Maßgabe der Mitteilung der Kommission - Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABL EU Nr. C 198 vom 27. 6. 2014 S. 1)
Gewerbliche Unternehmen sind alleine nicht antragsberechtigt. Sie können aber im Verbund mit Gebietskörperschaften und/oder wissenschaftlichen Einrichtungen als Kooperationspartner eines Förderantrags fungieren. Voraussetzung ist eine monetäre Beteiligung an der Finanzierung des beantragten Projektes.
Die Zukunftsregion JadeBay ist eine stärker entwickelte Region (SER). Die Förderquote beträgt daher 40 %, d. h. es sind 60 % Eigenanteil zu erbringen. Die 40 % Förderung sind ein nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Der Antrag muss über dasPortal der NBank eingereicht werden. Vor Antragsstellung beraten wir Sie aber gerne zu Ihrem Projekt, setzen Sie sich also gerne mit dem Regionalmanagementin Verbindung.
Welche Schritte rund um die Antragsstellung erforderlich sind, haben wir Ihnen auf der Webseite zusammengestellt.
Die Förderung in Höhe von 40 % erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
Projekte im Handlungsfeld „Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe“ werden mit Mitteln aus ESF+ gefördert. Projekte im Handlungsfeld „Regionale Innovationsfähigkeit“ werden mit Mitteln aus EFRE gefördert.
Fallgruppe 1 - Mittel aus ESF+: Personal- und Honorarausgaben sowie Sachleistungen in Form einer Erbringung von unentgeltlichen Arbeitsleistungen (ehrenamtliche Tätigkeiten) sind zuwendungsfähig. Für förderfähige Restkosten wird ein Pauschalsatz in Höhe von 40 % der direkten förderfähigen Personalausgaben gewährt.
Fallgruppe 2 - Mittel aus EFRE bis 200.000 Euro: Bei Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben bis 200.000 Euro werden die Ausgaben als Gesamtpauschale gewährt. Es ist ein Meilensteinplan erforderlich, außerdem die Darlegung von budgetierten Ausgaben.
Fallgruppe 3 - Mittel aus EFRE über 200.000 Euro: Bei Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben von mehr als 200.000 Euro...
mit Personalausgaben wird ein Pauschalsatz in Höhe von 15 % der direkten Personalausgaben zur Deckung indirekter Ausgaben gewährt
ohne Personalausgaben wird ein Pauschalsatz in Höhe von 7% der direkten förderfähigen Ausgaben gewährt
Die Steuerungsgruppe prüft die Förderwürdigkeit der Projekte anhand verschiedener Kriterien, die in einer Scoring-Tabelle festgehalten sind. Die Prüfung der Förderfähigkeit, also der formalen Voraussetzungen des Projektantrags, erfolgt durch die NBank. Die NBank bewilligt letztlich auch den Projektantrag, dafür muss die Steuerungsgruppe das Projekt aber für förderwürdig befunden haben.
Den Vorsitz der Steuerungsgruppe hat Wilhelmshavens Oberbürgermeister Carsten Feist. Außerdem sind die drei Landräte der Landkreise Friesland, Wittmund und Wesermarsch Teil der Gruppe. Daneben gibt es je einen Vertreter des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, der Jade Hochschule, des AWV Jade, der IHK Oldenburg, des BUND Wilhelmshaven, des DGB Oldenburg, der AWO Weser-Ems und der GPS Wilhelmshaven.
Die Untergrenze für die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Vorhaben beträgt 100.000 Euro je Projekt. Die Untergrenze für Gutachten, vorbereitende Machbarkeitsstudien und Konzepte beträgt 25.000 Euro je Vorhaben.
Der maximale Durchführungszeitraum beträgt 36 Monate, Projekte werden also maximal über drei Jahre gefördert. Projekte müssen zudem bis Ende 2028 abgerechnet worden sein.
In Niedersachsen gibt es insgesamt 14 Zukunftsregionen, für die zusammen Fördermittel in Höhe von 96 Millionen Euro an EU-Mitteln zur Verfügung stehen.